Reitbahnordnung

Die Bahnordnung gewährleistet, dass die Reiter in Reithallen und auf Reitplätzen gemeinsam ohne gegenseitige Behinderung üben und trainieren können. Folgende Bahnregeln müssen jedem Reiter bekannt sein:

Vor dem Betreten einer Reitbahn bzw. vor dem Öffnen der Tür vergewissert sich der Eintretende mit dem Ruf „Tür frei bitte“ und durch abwarten der Antwort des in der Bahn befindlichen Reitlehrers oder Reiters „Tür ist frei“, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann. Das Gleiche gilt für das Verlassen der Bahn. Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten etc. erfolgt stets in der Mitte eines Zirkels oder auf der Mittellinie.

Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand nach vorne bzw. Zwischenraum zur Seite von mindestens 3 Schritten (ca. 2,5m) zu halten. Schrittreitende oder pausierende Reiter lassen trabenden oder galoppierenden Reitern den Hufschlag frei (Arbeitslinien). Es sollte erst auf dem 2. Hufschlag zum Schritt oder Halten durch pariert werden. Reiter auf dem Zirkel geben Reitern auf dem 1. Hufschlag das Vorrecht:
„Ganze Bahn geht vor Zirkel“.

Wird gleichzeitig auf beiden Händen geritten ist rechts auszuweichen. Den auf der linken Hand befindlichen Reitern gehört der Hufschlag. Wird auf einer Hand geritten und Handwechsel angeordnet, bleiben die Reiter, die bereits den neuen Hufschlag erreicht haben, auf dem Hufschlag. Reiter, die den Handwechsel noch durchführen, weichen ins Bahninnere aus. Longieren von Pferden in der Reitbahn ist nur mit Einverständnis aller anwesenden Reiter gestattet. Während des Reitunterrichts darf nicht longiert werden, ebenfalls nicht, wenn mehr als 2 Reiter gleichzeitig trainieren.

Hunde sind auf dem gesamten Vereinsgelände an der Leine zu halten.
In der Reithalle sind Hunde nur im Zuschauerraum und nicht in der Bahn gestattet.

Diese Regeln sind von der FN herausgegeben worden und allgemein gültig.

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